Konversion – Übertritt

Sie haben als getaufter Christ oder Christin Ihre Wurzeln in einer anderen christlichen Kirche oder Gemeinschaft und möchten jetzt in der katholischen Kirche eine neue Heimat finden…
 

Sie sind bereits getauft - damit gehören Sie auf jeden Fall bereits zur Gemeinschaft der Christen. Aber, obwohl die Taufe alle Christen vereint und wir Wesentliches unseres Glaubens teilen, gibt es dennoch eine Vielzahl von konkreten Kirchen und Gemeinschaften, die sich auch in manchen wichtigen Punkten ihres Bekenntnisses und darin, wie sie diesen Glauben leben und feiern, unterscheiden. So hat auch die katholische Kirche ihre ganz besondere Prägung. Wir heißen Sie herzlich willkommen, wenn Sie den katholischen Glauben näher kennenlernen möchten, oder bereits entschlossen sind, zur katholischen Kirche überzutreten.

Wenn Sie in die Gemeinschaft der katholischen Kirche eintreten möchten, wenden Sie sich bitte an das katholische Pfarramt. 

In einem ersten Gespräch werden Ihr Anliegen und alle Fragen zur Konversion mit Ihnen besprochen. Gemeinsam wird die Art und Weise der Vorbereitung geklärt. Es gibt für die Vorbereitung kein „allgemeines Regelwerk“, vielmehr kommt es darauf an, welche Erfahrungen, Fragen und Vorstellungen der oder die Einzelne mitbringen. So kann der Weg unterschiedlich lange dauern; meist wird er in Form von mehreren Einzelgesprächen und /oder durch die Teilnahme an Gesprächsabenden zu Themen des Glaubens gestaltet.

Für den Antrag zum Übertritt in die katholische Kirche wird eine Taufbescheinigung benötigt; auch der Austritt aus der bisherigen Kirche muss bis dahin erfolgt sein.

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg in die Gemeinschaft der Kirche.

Wiedereintritt

Sie waren früher einmal katholisch, haben sich aber vor einiger Zeit zum Austritt entschlossen und möchten jetzt wieder in die katholische Kirche eintreten…
Die Tür steht Ihnen offen und die Kirche heißt Sie willkommen!
 

Wir freuen uns, wenn Sie – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die Gemeinschaft der Kirche suchen. Die Kirche nimmt Ihren öffentlich erklärten Austritt auf dem Standesamt als Distanzierung ernst. Somit bedeutet Ihr Wiedereintritt auch eine Versöhnung mit der Kirche.

Wenn Sie wieder in die Gemeinschaft der Kirche eintreten möchten, wenden Sie sich bitte an das katholische Pfarramt. In einem persönlichen Gespräch werden Ihre Anliegen und alle Fragen zum Wiedereintritt mit Ihnen besprochen und gemeinsam geklärt, wann und wo die Wiederaufnahme erfolgen soll. Für den Antrag zur Wiederaufnahme benötigen Sie eine Taufbescheinigung, die Sie bei Ihrem Taufpfarramt erhalten (es reicht aber auch ein Auszug aus dem Stammbuch, sofern die Taufe darin eingetragen ist), sowie nach Möglichkeit eine Kopie Ihrer Austrittsbescheinigung.

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg zurück in die Gemeinschaft der Kirche.