Katholische Kirchenpflege Gosheim

Der Kirchenpfleger ist kraft Amtes beratendes Mitglied im Kirchengemeinderat und an dessen Beschlüsse gebunden. Die Hauptaufgaben des Kirchenpflegers sind das Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen (nach den Grundsätzen der Kameralistik) einer Kirchengemeinde (Einhaltung des Haushaltsplans, Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben, Buchungen) sowie Aufgaben im Bau- und Personalbereich.

Frau

Stephanie Häring

kirchenpflege-se.lemberg@web.de