Katholische Kirchenpflege Gosheim

Der Kirchenpfleger / die Kirchenpflegerin wird vom Kirchengemeinderat auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Kirchenpfleger ist kraft Amtes beratendes Mitglied im Kirchengemeinderat und an dessen Beschlüsse gebunden. Die Hauptaufgaben des Kirchenpflegers sind das Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen (nach den Grundsätzen der Kameralistik) einer Kirchengemeinde (Einhaltung des Haushaltsplans, Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben, Buchungen) sowie Aufgaben im Bau- und Personalbereich.

Angelika Werny
Uhlandstraße 20
78559 Gosheim

Tel.: 07426 / 80 10